Aufnahmekriterien

Notwendige Aufnahmebedingungen
  • die jungen Menschen haben das 10. Lebensjahr überschritten
  • sind bereit, sich am Leben in der Einrichtung zu beteiligen, es mitzugestalten und an der eigenen Persönlichkeit zu arbeiten
  • ärztliche Diagnose mit Bescheinigung der Anwendung des § 35a KJHG
  • ausreichende Therapiemotivation und Mitwirkungsbereitschaft
  • in der Regel psychiatrische Vorbehandlung und Diagnostik
  • grundlegende gefühlsregulierende Techniken sind bekannt und in diesem Jugendhilfesetting anwendbar
  • Freiwilligkeit
  • Absprachefähigkeit
  • Einverständnis der Eltern / Sorgeberechtigten
Intendierte Aufenthaltsdauer
  •  orientiert sich am individuellen Verlauf und wird im Hilfeplan mit allen Beteiligten besprochen und verankert
Störungs- und Krankheitsbilder nach ICD 10
  • Psychosen (auch drogeninduziert) (F 20 – 29, F 30 – 31)
  • Depressionen (F 32 – 39)
  • Angststörungen/Phobien (F 40 – 41)
  • Zwangsstörungen (F 42)
  • Belastungs- und Anpassungsstörungen (F 43), insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen
  • Störungen der Geschlechtsidentität (F 64)
  • Essstörungen (F 50) und Adipositas (E 66)
  • Persönlichkeitsfehlentwicklungen (F 60)
Ausschlusskriterien
  • akute Suizidgefahr
  • handlungsdominierende externalisierende und dissoziale Komponenten
  • handlungsdominierende Drogenabhängigkeit
  • unzureichende Therapiemotivation
  • Unfähigkeit zu einer minimalen Steuerung der Handlungen, welche zu einer Gefährdung von anderen und sich selbst führen kann
  • geistige Behinderung